| IMA GmbH - Gesellschaft zur zivilen Mitbenutzung des Flugplatzes Ingolstadt-Manching | |||||||||||||||
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Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise zur Zoll- und Grenzabfertigung. |
Grundsätzlich ist Ingolstadt-Manching kein "Airport of entry". Deshalb müssen Ein- und Ausflüge in oder aus EU-Ländern, die nicht dem Schengener-Abkommen beigetreten sind (NON-SCHENGEN-Länder) - z. B. Großbritannien - so früh wie möglich angemeldet werden! Hierfür werden die Passdaten von Passagieren und Besatzung benötigt. Dies gilt auch für Ein- und Ausflüge in oder aus den sogenannten DRITTLÄNDERN wie z. B. den USA. Hier muss zusätzlich noch das Hauptzollamt Augsburg über die Passagierdaten und den Grund des Geschäftsreisefluges informiert werden. Eine Sonderregelung existiert zudem für die Länder Norwegen und Island (Nicht-EU, aber Schengen).
Verantwortlich für die Flugankündigungen an die IMA ist der Luftfrachtführer oder der Pilot!
Die Formalitäten für den Ein- bzw. Ausflug aus oder in Nicht-Schengen- bzw. Nicht-EU-Länder müssen unbedingt befolgt werden, ansonsten ist mit einer Androhung von Bußgeldern für unsere Kunden zu rechnen. Bitte halten Sie deshalb das gültige Verfahren ein - die Mitarbeiter der IMA unterstützen Sie dabei gerne.
Das Formblatt für die Zoll- und Grenzbefreiung für NON-SCHENGEN-Länder finden Sie hier.
Bitte füllen Sie das Formblatt gewissenhaft aus und senden Sie es an alle auf dem Formular angegebenen Faxnummern.
Ist die Ankunft- oder Abflugzeit nicht einzuhalten, so sind die IMA und die Polizei Ingolstadt zu informieren. Die Telefonnummer finden Sie auf dem Formblatt. Sind Kontrollen angesagt, dürfen Fluggäste und Besatzung das Gelände des Flugplatzes erst verlassen, nachdem die Polizei zur Kontrolle anwesend war oder nachdem, nach Rücksprache mit der Polizei, auf eine Kontrolle verzichtet wird.
Seit September 2009 gilt in Deutschland die ZollKostV, in der die Gebühren für die Zollabfertigung geregelt sind. Zollgenehmigungen bleiben weiterhin kostenfrei, tatsächliche Kontrollen am Flughafen Ingolstadt-Manching sind gebührenpflichtig. Der Stundensatz für die Zollbeamten beträgt 44 €. Nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/zollkostv/.
Beispiel: 2 Zollbeamte, 1 Stunde Anfahrtszeit, 15 Minuten Zollkontrolle = 2 x 44 € + 2 x 11 € = 110 €.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Website copyright by IMA GmbH. Letzte Änderung am: 18.03.2010, 14:35 h